Saft ist nicht gleich Saft

Fruchthaltige Getränke sind in der EU-Fruchtsaftrichtlinie und der deutschen Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung genau geregelt. Es gibt zwei Sorten von reinem Fruchtsaft: Direktsaft und Fruchtsaft aus Konzentrat. Beide verfügen über 100% Fruchtgehalt; es darf kein Zucker zugesetzt werden. Direktsaft entsteht direkt aus der Frucht. Wertvolle Inhaltsstoffe bleiben durch die wenigen Verarbeitungsschritte und die schonende Behandlung weitgehend erhalten.

Fast wie frisch gepresst! Fruchtsaft aus Konzentrat: Beim Pressen wird der Frucht Wasser entzogen und erst vor dem Abfüllen wieder zugesetzt. Dies spart Platz und Kosten. Zudem ist das Konzentrat lange haltbar, sodass der Zeitpunkt der Ernte bei der Abfüllung keine Rolle spielt.

Manche Früchte schmecken besser, wenn sie nicht zu 100-prozentigem Saft verarbeitet werden: Bei sehr viel Fruchtfleisch und/oder Fruchtsäure, wie Sauerkirsch, Maracuja oder Banane. Mit Wasser und Zucker (bis 20%) wird der Saft verdünnt, sodass der Mindestfruchtanteil bei Fruchtnektar 25-50% beträgt.

Fruchtsaftschorle sind als Mischung aus Fruchtsaft (mind. 50%) und Mineralwasser ein idealer Durstlöscher. Fruchtsaftgetränke sind Erfrischungsgetränke, die Fruchtsaft (10-30%), Trinkwasser, natürliche Fruchtaromen und zusätzlich Zucker/Süßstoff.

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