Angst und Urteil in Babenhausen

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Hexenprozesse in Babenhausen

Im 17. Jahrhundert geriet auch Babenhausen in den Strudel der Hexenverfolgungen. Die Herrschaft lag bei der Familie Fugger, die im Schloss Babenhausen ihren Sitz hatte. In den Amtsrechnungen und Gerichtsprotokollen der Herrschaft sind Verfahren wegen angeblicher Hexerei dokumentiert. Wie vielerorts im Heiligen Römischen Reich fielen die Prozesse in eine Zeit von Krieg, Missernten und Seuchen. Verdächtigungen entstanden oft im dörflichen Umfeld: Nachbarschaftsstreit, Viehsterben oder Krankheiten konnten genügen, um einen Verdacht zu nähren. Die Angeklagten – meist Frauen – wurden inhaftiert und verhört.

Erhaltene Quellen belegen, dass es auch in der Herrschaft Babenhausen zu Verurteilungen kam. Geständnisse wurden unter dem damals zulässigen Einsatz von Folter erzwungen. Die Urteile endeten in mehreren Fällen mit Hinrichtung. Anders als spätere Sagen ist diese dunkle Episode archivalisch nachweisbar. Sie zeigt, dass selbst kleinere Herrschaften wie Babenhausen Teil jener europaweiten Verfolgungswelle waren, die zwischen dem späten 16. und der Mitte des 17. Jahrhunderts ihren Höhepunkt erreichte. Die nüchternen Akten machen deutlich: Hinter dem Wort „Hexe“ standen reale Menschen – Opfer von Angst, Aberglauben und einer Justiz, die aus heutiger Sicht Unrecht sprach.